FLUGAUFNAHMEN
Luftbilder- sprich Drohnenbilder – setzen Trends und Blickfänge. Nicht jede Drohnenaufnahme entspricht den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ich biete Ihnen Luftbildaufnahmen im Einsatzgebiet I. Darunter fällt ein Überflug über unbesiedeltes Gebiet: Gebiete, welche maximal eine sekundäre Bebauung (z.B. Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder Gebäude, in denen infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, aufweisen.
Bezüglich Flüge über Einsatzgebiet I und anderen Einsatzgebieten (II und III) stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Eine Liste der registrierten Drohnen finden Sie bei der Austro Control Gmbh – der zuständigen behördlichen Luftfahrtagentur.